|
media impuls KG – AGB 01.01.2008 § 1 Geltung Lieferungen, Leistungen und Angebote der media impuls KG erfolgen, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Die Angebote der media impuls KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der media impuls KG. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2.2 Der Auftrag zur Erarbeitung einer Call Center Aktion (Beratung, Durchsprache und Planung sowie die Ausarbeitung eines Gesprächsleitfadens) ist gesondert zu erteilen und wird gesondert berechnet. 2.3 Nach Auftragsbearbeitung durch der media impuls KG erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von der media impuls KG frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.
§ 3 Zahlung 3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der media impuls KG sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn media impuls KG über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 3.2 media impuls KG behält sich bei eventuellem Zahlungsverzugs des Auftraggebers den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.
§ 4 Beanstandungen Der Auftraggeber ist verpflichtet, media impuls KG gegenüber Unregelmäßigkeiten oder Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber nach 5 Tagen, schriftlich an die Faxnummer +49 (0) 30 - 44 35 19 49 - 50 zu melden.
§ 5 Geheimhaltung media impuls KG verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr, bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. § 6 Rücktrittsvereinbarung Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einen Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht von media impuls KG verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200,00 Euro und Teamleiter/-assistenten 500,00 Euro täglich.
§ 7 Haftung 7.1 Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 7.3 Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 5.000. 7.4 Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf 50 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 7.1 und 7.2 Satz 1 von diesem Absatz unberührt.
§ 8 Konkurrenzverbot Die Mitarbeiter(innen) im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. media impuls KG ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Vertragsstrafe von 10.000,00 Euro zu berechnen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
§ 10 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Der Auftraggeber stellt media impuls KG alle für seine Aktivitäten erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung 11.1 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutz¬rechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes media impuls KG von Ansprüchen Dritter frei. 11.2 Der Auftraggeber berechtigt media impuls KG zur Erfassung und Speicherung von Personendaten. 11.3 media impuls KG verpflichtet sich keine Kundendaten an Dritte weiter zu leiten oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der übersandten Daten besteht über die Zusammenarbeit hinaus. 11.4 Beide Parteien verpflichten sich, jegliche ihnen bekannt gewordenen Informationen und Daten der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich und nach den Vorschriften über den Datenschutz zu behandeln.
|